RAUCHMELDER DIN EN 14604

Die Produktnorm für Rauchmelder: DIN EN 14604

Die Europäische Produktnorm EN 14604 in der derzeit noch gültigen Version von 2005 legt – seit Anwendbarkeit der EU-Bauproduktenverordnung – harmonisierte Prüfverfahren für Rauchmelder, fachlich korrekt als „Rauchwarnmelder“ bezeichnet, fest. Auf Basis dieser Norm müssen Hersteller ihre Rauchwarnmelder mit einer Leistungsbeschreibung und einer CE-Kennzeichnung versehen, wenn sie diese in Europa verkaufen, d.h. „in Verkehr bringen“.

Die EN 14604 ist für die Hersteller aufgrund europäischen Rechts für das Inverkehrbringen der Melder verbindlich. Auch Bauherren und Haus- und Wohnungseigentümer dürfen nur nach der EN 14604 gekennzeichnete Rauchwarnmelder verwenden, soweit in deutschen Landesbauordnungen eine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Rauchwarnmeldern vorgeschrieben ist.

Alle Rauchwarnmelder, die seit August 2008 in Europa auf den Markt gebracht werden, müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Dies basiert bis heute auf der Produktnorm DIN EN 14604. Andere rechtlich denkbare Grundlagen für eine CE-Kennzeichnung werden bislang von den Herstellern der Melder nicht genutzt. Dass die Rauchwarnmelder mit den Anforderungen aus der Europäischen Norm übereinstimmen, muss unter anderem

  1. durch eine Typprüfung und
  2. durch eine werkseigene Kontrolle der laufenden Produktion

nachgewiesen werden. Die Typprüfung sowie die Kontrolle der Produktion führen unabhängige Prüfstellen durch. Deren Prüfberichte müssen ebenso unabhängigen, notifizierten Zertifizierungsstellen vorgelegt werden, die einem Hersteller das notwendige Zertifikat über die „Bewertung der Leistungsbeständigkeit“ ausstellen. Dieses Zertifikat ist wiederum Grundlage dafür, dass ein Hersteller die vorgeschriebene „Leistungserklärung“ für seinen Melder erstellen darf. Anschließend darf und muss er auf seinem Rauchwarnmelder, dem nun „harmonisierten Bauprodukt“, das CE-Zeichen gemäß der EN 14604:2005 anbringen.

 

Rauchmelder-Zertifizierung – Welche Kennzeichnung ist Pflicht?

Jeder Rauch(warn)melder muss unmittelbar beim CE-Zeichen dauerhaft mit folgenden weiteren Angaben gekennzeichnet sein:

  • Die letzten beiden Ziffern des Jahres, an dem der Hersteller erstmals an einem Produkt derselben Serie unter derselben Leistungserklärung ein CE-Zeichen nach EN 14604 angebracht hat,
  • EN 14604:2005,
  • Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers,
  • Kennnummer des Produkttyps,
  • Nummer der zum Produkt gehörenden Leistungserklärung,
  • die Kennnummer der notifizierten Stelle, die die vorgeschriebene technische „Bewertung des Rauch(warn)melders“ ausgestellt hat,
  • sowie den „festgelegten Verwendungszweck“, nämlich „Brandschutz“.

Abgesetzt vom CE-Zeichen, aber auch auf dem Produkt, muss der Hersteller eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifizierung anbringen, sofern nicht bereits die „Kennnummer des Produkttyps“ diese Nummer enthält.

Darüber ist es wünschenswert und für den Nutzer äußerst hilfreich, wenn der Hersteller auch noch folgende Angaben macht, entweder auf dem Melder selbst oder in Begleitdokumenten:

  • Herstellungsdatum des Melders,
  • vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch des Melders, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde,
  • Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: „Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.“

Außerdem gehört zum Lieferumfang eines jeden Rauchmelders eine Anleitung, die Informationen über die Handhabung und den sicheren Umgang mit dem Melder enthält, insbesondere Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartungenthält, ebenso Angaben zu den verschiedenen Signal- und Warntönen, die der Melder erzeugen kann.

 

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